Allgemeine Geschäftsbedingungen des Marcin Wrobel, geschäftlich handelnd unter Hellwach Medien (nachfolgend HELLWACH Medien), Grefrather Straße 166a, 41749 Viersen

Diese Allgemeinen Leistungsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über von HELLWACH Medien zu erbringende Leistungen, und zwar auch in laufenden oder künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Einzelfall der ausdrücklichen Einwilligung der HELLWACH Medien, um Vertragsbestandteil zu werden.

1. Angebot, Vertragsschluß und Leistungspflichten

  1. Angebote der HELLWACH Medien verstehen sich freibleibend. Von HELLWACH Medien erstellte Kostenanschläge sind unverbindlich.
  2. Verträge und Änderungen von Verträgen mit der HELLWACH Medien kommen nur und erst dann zustande, wenn wir uns zugegangene Aufträge oder Bestellungen angenommen oder die von unseren Kunden bestellten Leistungen erbracht haben.
  3. Die HELLWACH Medien haben nur solche Leistungen zu erbringen, die in Angeboten und/oder Kostenanschlägen ausdrücklich spezifiziert sind.
  4. Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch die HELLWACH Medien, nicht hingegen bestimmte, vom Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge. Zur Durchführung eines jeden Vertrages dürfen die HELLWACH Medien sich der Mitarbeit Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) bedienen.
  5. An allen Kunden zugänglich gemachten Unterlagen, behalten die HELLWACH Medien das Eigentum, alle Urheberrechte und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Ohne der schriftliche Einwilligung der HELLWACH Medien dürfen Unterlagen in keiner anderen Weise als zur Erfüllung des mit uns jeweils geschlossenen Vertrages genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlagen sind diese Unterlagen (einschließlich etwaiger Kopien) unverzüglich zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen.
  6. Alle an HELLWACH Medien überlassene oder von HELLWACH Medien angefertigten Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung der jeweiligen Leistung, insbesondere Manuskripte, Druckvorlagen, Filmematerial, Fotoaufnahmen und Reinzeichnungen werden mit angemessener Sorgfalt über einen angemessenen Zeitraum verwahrt. Ein Anspruch auf Verwahrung dieser Unterlagen und Dokumente besteht seitens des Kunden nicht, kann jedoch im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Sollten die vorgenannten Unterlagen und Dokumente versichert werden, hat der Kunde dies schriftlich aufzugeben und die Versicherungsprämie zu tragen.
  7. Bei allen Druckaufträgen behalten die HELLWACH Medien Mehr- oder Minderlieferungen von max. 10 % der bestellten Auflage vor, wobei Mehr- und Minderlieferungen zu einer Anpassung der Vergütung unter Berücksichtigung des vereinbarten Gesamtpreises führen.
  8. Von jedem realisierten Entwurf steht der HELLWACH Medien eine angemessene Anzahl von Belegexemplaren, in der Regel 10, zu.

2. Nutzungsrechte

  1. Mit der Erteilung des jeweiligen Auftrages, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Leistungsbedingungen sind, erklärt der Kunde, dass ihm alle Rechte, insbesondere, aber nicht ausschließlich Eigentums- und Urheberrechte an Vorlagen und Texten, die er der HELLWACH Medien übergibt, zustehen.
  2. Die HELLWACH Medien räumt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungen im Rahmen des mit dem Kunden jeweils geschlossenen Vertrages zu nutzen.
  3. Eine weitergehende Nutzung als in Ziffer 2.2. beschrieben ist unzulässig. Kunden ist es insbesondere untersagt, Unterlizenzen zu erteilen, die Leistungen zu vermieten oder in sonstiger Weise zu vervielfältigen.
  4. Jede Verwertung der von den HELLWACH Medien erstellten Präsentationsleistungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns unzulässig. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere Urheberrechte sind.
  5. Originale, die zur Erstellung des Endproduktes angefertigt wurden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Layouts, Illustrationen, Grafiken, Fotos, Dateien etc. bleiben ausschließlich im Eigentum der HELLWACH Medien. Eine Überlassung dieser Originale ist im Einzelfall gegen zusätzliches Entgelt, das gesondert zu vereinbaren ist, möglich.
  6. Sofern zeitlich beschränkte Nutzungsrechte an Programmen oder sonstigen Leistungen von HELLWACH Medien dem Kunden eingeräumt werden, sind mit Beendigung dieser Nutzungsrechte sämtliche Datenträger mit Programmen, Kopien, einschließlich Dokumentationen zu übergeben. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen.
  7. Der Kunde hat geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit von HELLWACH Medien erbrachte Leistungen nicht unbefugt durch Dritte genutzt werden können.

3. Mitwirkungspflicht der Kunden

  1. Kunden haben die HELLWACH Medien bei der Leistungserbringung durch fachkundige Mitarbeiter in der erforderlichen Anzahl zu unterstützen, und zwar insbesondere durch das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Entwürfen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit dieses zur Leistungserbringung durch die HELLWACH Medien erforderlich ist.
  2. Sofern Kunden der HELLWACH Medien zur Leistungserbringung durch uns Bild-, Ton-, Text- oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen haben, sind diese in einem gängigen, unmittelbar verwendbaren, möglichst digitalen Format zu übermitteln. Ist eine Konvertierung des von den Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, übernimmt dieser Kunde die hiermit verbundenen Kosten und Aufwendungen. Der Kunde stellt sicher, dass die HELLWACH Medien zur Nutzung der übermittelten Materialien in einem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang berechtigt sind.
  3. Sämtliche Mitwirkungshandlungen habt der Kunde in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu erbringen.

4. Vergütungen

  1. Alle Vergütungen verstehen sich netto, und zwar ausschließlich Nebenkosten (wie z. B. Reisekosten, Versandkosten, Versicherungsprämien und Spesen), die gesondert in Rechnung gestellt werden.
  2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in Vergütungen der HELLWACH Medien nicht eingeschlossen; sie wird am Tage der Rechnungsstellung in der gesetzlichen Höhe in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen.
  3. Die Entwicklung konzeptioneller und/oder gestalterischer Vorschläge im Vorfeld eines Vertragsschlusses erfolgt – unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen – gegen Zahlung des mit dem Kunden insoweit vereinbarten Honorars (Präsentationshonorar). Sofern ein Honorar nicht vereinbart wird, gelten die ortsüblich angemessenen Preise.

5. Fristen und Termine

  1. Von HELLWACH Medien angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich, sofern diese mit dem Kunden ausdrücklich als verbindliche Fristen/Termine vereinbart wurden.
  2. Der Lauf von vereinbarten Leistungsfristen beginnt mit dem Datum der schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung der HELLWACH Medien.
  3. Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich angemessen, sofern Verträge mit unseren Kunden geändert oder ergänzt werden oder wenn unsere Kunden ihren Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig nachkommen.
  4. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und – sofern sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen – vollständig von unserer Leistungspflicht. Eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen ebenfalls nicht als verwirkt.

6. Zahlungen

  1. Zahlungsansprüche der HELLWACH Medien werden zu den vereinbarten Terminen fällig, spätestens jedoch mit der Abnahme der Leistungen durch den Kunden.
  2. Abzüge, insbesondere von Skonti, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  3. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit einer Rate oder eines Betrages in Höhe einer Rate oder mehr ganz oder teilweise in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
  4. Ab Fälligkeitstag stehen der HELLWACH Medien Zinsen in Höhe von 5 % p.a. und ab Verzug Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu. Ferner steht den HELLWACH Medien eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von € 40,00 zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt den HELLWACH Medien vorbehalten.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Ansprüche gegen Zahlungsansprüche der HELLWACH Medien aufzurechnen. Eine Ausnahme bildet der Sachverhalt, dass die Forderungen des Kunden unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
  6. Eigentumsvorbehalt: Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zu ihrer restlosen Bezahlung Eigentum der HELLWACH Medien.

7. Abnahme und Gefahrübergang

  1. Der Kunde hat die von HELLWACH Medien vertragsgemäß erbrachten Leistungen jeweils unverzüglich abzunehmen, spätestens jedoch innerhalb von acht Werktagen nach Aufforderung der HELLWACH Medien.
  2. Nimmt der Kunde Leistungen nicht fristgerecht (Ziffer 7.1) ab, können die HELLWACH Medien nach Mahnung unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Den Kunden bleibt insbesondere der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Sofern Leistungen auf Wunsch des Kunden versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der jeweiligen Leistung an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Dieses gilt auch für Teillieferungen und auch dann, sofern eine frachtfreie Lieferung vereinbart wird.

8. Aufrechnung

Der Kunde kann der HELLWACH Medien gegenüber nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen (bewiesenen) Ansprüchen aufrechnen.

9. Mängel

  1. Bei Sachmängeln gilt:
    1. Mängel hat der Kunde den HELLWACH Medien gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
    2. Zunächst ist den HELLWACH Medien Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach Wahl durch die Beseitigung des Mangels, das Erbringen einer mangelfreien Leistung oder die Herstellung eines neuen Werkes.
    3. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie den HELLWACH Medien oder den Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich, können die Kunden – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
    4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, dieses Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Leistung
    5. Gesetzliche Rückgriffsansprüche der Kunden gegen die HELLWACH Medien bestehen nur insoweit, als ein Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs eines Kunden gegen die HELLWACH Medien gilt ferner vorstehende Ziffer 9.1.4 entsprechend.
  2. Bei Rechtsmängeln gilt folgendes:
    1. Sofern nicht anderes vereinbart ist, sind die HELLWACH Medien verpflichtet, die Leistung lediglich im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die HELLWACH Medien erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, gilt folgendes:
      Die HELLWACH Medien werden nach eigener Wahl auf eigene Kosten für die betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist dieses zu angemessenen Konditionen nicht möglich, stehen den Kunden – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt Ziffer 9.1 entsprechend.
    2. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10.1 sind Ansprüche der Kunden wegen einer Schutzrechtsverletzung ausgeschlossen, falls sie die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben oder falls die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben der Kunden, durch eine von HELLWACH Medien nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung von den Kunden verändert oder zusammen mit nicht von HELLWACH Medien gelieferten Produkten eingesetzt wird.
  3. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 10.1 genannten Haftungsfälle vorliegt.
  4. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10 haftet die HELLWACH Medien nicht für den Verlust von Daten oder Programmen, die darauf beruhen, dass der Kunde unterlassen hat, von den Daten/Programmen Sicherungskopien herzustellen.
  5. HELLWACH Mediens Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 10.
  6. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.

10. Haftung

  1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend „Schadensersatzansprüche“) des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die HELLWACH Medien, auf Gesundheits- oder Körperschäden des Kunden, die auf eine von HELLWACH Medien zu vertretende Pflichtverletzung zurückgehen, der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die HELLWACH Medien. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen, auf der Grundlage dieser Bedingungen zu schließenden Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
  2. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch die HELLWACH Medien ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, nicht für Gesundheits- oder Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft durch die HELLWACH Medien gehaftet wird. Vorhersehbar ist der Schaden, mit dessen Realisierung bei der Verletzung der jeweiligen vertragstypischen Pflicht üblicherweise zu rechnen ist.
  3. Eine Pflichtverletzung durch die HELLWACH Medien steht eine solche unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  4. Ziffer 9.6 gilt entsprechend.

11. Datenschutz

  1. Die HELLWACH Medien dürfen den Kunden betreffenden Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen EDV-mäßig speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Zwecke verarbeiten und einsetzen.
  2. Die wechselseitig übernommenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und ausgetauschten Informationen dürfen ausschließlich für die Erfüllung des jeweiligen Vertrages genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder allgemein bekannt sind. Dritte im Sinne dieser Ziffer sind Personen/Unternehmen, die nicht vereinbarungsgemäß an der Erfüllung des jeweiligen Vertrages mitwirken.

13 Schlussbestimmungen

  1. Hellwach Medien behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dass eine Änderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Hellwach Medien wird den Kunden über die Änderungen jederzeit benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vereinbart. Hellwach Medien wird den Kunden auf dieses Widerspruchsrecht hinweisen.
  2. Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht.
  3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden ausdrücklich keine Anwendung.
  4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder eine Lücke aufweisen, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gelten die Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen Interesse beider Parteien am nächsten kommt, wenn und soweit sie von der Unwirksamkeit oder Lücke Kenntnis gehabt hätten.
  5. Erfüllungsort sowie der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist der Sitz von Hellwach Medien.

Viersen, den 01.03.2013