Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Software des Marcin Wrobel, geschäftlich handelnd unter Hellwach Medien, Grefrather Straße 166a, 41749 Viersen

Präambel
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im nachfolgenden „AGB“) ist die Planung, Erstellung, Lieferung und Einführung eines Datenverarbeitungsprogramms (im nachfolgenden „Software“) durch Marcin Wrobel, geschäftlich handelnd unter Hellwach Medien, Grefrather Straße 166a, 41749 Viersen, (im nachfolgenden „Hellwach Medien“) für den jeweiligen Auftraggeber (im nachfolgenden „Auftraggeber“ genannt).

Gliederung der Allgemeine Geschäftsbedingungen:

  1. Anbieter und Geltungsbereich
  2. Vertragsgegenstand
  3. Pflichtenheft
  4. Softwarestandard
  5. Fertigstellungstermint
  6. Softwareinstallation
  7. Nutzungsrechte
  8. Vertragsänderungen
  9. Einweisung
  10. Abnahme
  11. Vergütung
  12. Gewährleistung
  13. Haftung
  14. Verschwiegenheitspflicht
  15. Nebenabreden
  16. Salvatorische Klausel
  17. Anwendbares Recht
  18. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Präambel
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im nachfolgenden „AGB“) ist die Planung, Erstellung, Lieferung und Einführung eines Datenverarbeitungsprogramms (im nachfolgenden „Software“) durch Marcin Wrobel, geschäftlich handelnd unter Hellwach Medien, Grefrather Straße 166a, 41749 Viersen, (im nachfolgenden „Hellwach Medien“) für den jeweiligen Auftraggeber (im nachfolgenden „Auftraggeber“ genannt).

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Die Software wird für den Auftraggeber durch Marcin Wrobel, geschäftlich handelnd unter ‚Hellwach Medien‘, Grefrather Str. 166a, 41749 Viersen, ausgeführt. Bei Geltung der AGB im Übrigen ist es Hellwach Medien gestattet, mittels Subunternehmeraufträgen die Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, es sei denn, es spricht ein wichtiger Grund gegen die Person des Unterbeauftragten. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt gem. § 14 BGB.

Alle Leistungen, die durch Hellwach Medien erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich durch Hellwach Medien zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die von Hellwach Medien im Zusammenwirken mit dem Auftraggeber selbständig und/oder mittels Unterbeauftragten nach § 1.2 dieser AGB zu entwickelnde und dem Auftraggeber zur Nutzung zu überlassende Software, einschließlich Benutzungsanleitung, Quellcode, Dokumentation und weiterer Unterlagen (Produktbeschreibungen).

§ 3 Pflichtenheft
Das Pflichtenheft wird von Hellwach Medien und dem Auftraggeber gemeinsam erstellt und hat alle in der Planungsphase für Hellwach Medien erforderlichen Informationen über die die Software umfassenden Anwendungsgebiete zu enthalten. Das Pflichtenheft ist von Hellwach Medien und dem Auftraggeber mit Datumsangabe zu unterzeichnen. Das gilt auch für etwaige nachfolgende Pflichtenhefte, auf die sich Hellwach Medien und der Auftraggeber unter Vereinbarung abgeänderter Vertragsbedingungen oder unter Aufrechterhaltung der bestehenden ausdrücklich und schriftlich verständigt haben.

§ 4 Softwarestandard
Die Software wird von Hellwach Medien in der Weise erstellt, als alle im Pflichtenheft beschriebenen Anforderungen erfüllt sind. Mindeststandard sind die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden neuesten allgemein zugänglichen Erkenntnisse der Informationstechnik.

§ 5 Fertigstellungstermin
Die Software ist einschließlich der in § 1 genannten Dokumentation bis zu dem Zeitpunkt fertig zu stellen und dem Auftraggeber zu übergeben, der in dem jeweiligen Auftrag von Hellwach Medien und dem Auftraggeber genannt und zum Gegenstand des Auftrags gemacht wurde. Der Fertigungsstellungstermin gilt nicht, wenn der Auftraggeber vom Pflichtenheft abweichende Vertragsänderungen verlangt.

§ 6 Softwareinstallation
Hellwach Medien installiert die Software innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Tagen nach dem nach § 5 auftragsgemäßen Fertigstellungstermin auf die in dem jeweiligen Auftrag genannte Hardware des Auftraggebers.

§ 7 Nutzungsrechte
Wenn in dem jeweiligen Auftrag nicht abweichend individualvertraglich geregelt, räumt Hellwach Medien dem Auftraggeber ein ausschließliches, unbefristetes, übertragbares, unwiderrufliches Nutzungsrecht an der Software einschließlich der Dokumentation und Benutzungsanleitung ein. Das Nutzungsrecht gilt für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich der Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung.

§ 8 Vertragsänderungen
Der Auftraggeber kann nur dann vom Pflichtenheft abweichende Änderungen des Auftrags verlangen, wenn sie erforderlich sind, um den mit der Software verbundenen Erfolg zu erreichen oder zu sichern. Für alle anderen Änderungen kann Hellwach Medien eine zusätzliche Vergütung verlangen. Etwaige Vertragsänderungen und die mit ihr im Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wegen des Fertigungsstellungstermins und dessen Ungültigkeit, wenn der Vertragspartner vom Pflichtenheft abweichende Vertragsänderungen verlangt, wird auf § 5 verwiesen.

§ 9 Einweisung
Nach der Installation der Software weist Hellwach Medien den Auftraggeber sowie von dem Auftraggeber benannte Mitarbeiter in die Benutzung der Software ein. Die Dauer der Einweisung ist in dem jeweiligen Auftrag geregelt. Für weitere Einweisungen kann Hellwach Medien eine zusätzliche Vergütung verlangen.

§ 10 Abnahme
Wenn in dem jeweiligen Auftrag nicht abweichend individualvertraglich geregelt, weist Hellwach Medien binnen einer Woche nach erfolgter erster Einweisung durch angemessene Abnahmetests die Funktion der Software nach. Die Abnahme ist nach Übergabe der zur Software gehörenden Unterlagen zu erklären und in einem von den Hellwach Medien und dem Auftraggeber zu unterzeichnenden Abnahmeprotokoll festzuhalten. Kleinere Mängel, die Funktion und Nutzungsmöglichkeit der Software nicht beeinflussen, hindern die Abnahme durch den Auftraggeber nicht, wenn Hellwach Medien dies verlangt und unverzügliche Mängelbeseitigung (spätestens binnen einer Woche) zusagt. Wegen unerheblicher Mängel darf der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern. Läuft eine von Hellwach Medien gesetzte Frist zur Abnahme durch den Auftraggeber ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt. Liegen bei der Abnahme erhebliche Mängel vor, verpflichtet sich Hellwach Medien die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Abnahme ist dann innerhalb einer Woche nach Anzeige der Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber zu wiederholen.

§ 11 Vergütung
Die Vergütung wird in dem jeweiligen Auftrag gesondert geregelt und umfasst auch die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von zur Zeit 19%. Die Vergütung ist spätestens fällig nach Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls nach § 10 dieser AGB. Hellwach Medien ist berechtigt angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Zusätzliche Aufträge werden, wenn in dem jeweiligen Auftrag nicht abweichend individualvertraglich geregelt, mit EUR 80,00 pro Stunde vergütet.

§ 12 Gewährleistung
Hellwach Medien übernimmt für das funktionsfehlerfreie Laufen der Software entsprechend der im Pflichtenheft aufgeführten Anforderungen und dafür, dass sie bei Abnahme dem anerkannten Stand der Technik entspricht und nicht Mängel aufweist, eine Gewährleistung von einem (1) Jahr nach Abnahme. Im Übrigen gelten die nach Werkvertragsrecht geltenden gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 631 ff. BGB.

§ 13 Haftung
Hellwach Medien haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden des Lebens, des Körpers oder Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Unberührt bleibt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 14 Verschwiegenheitspflicht
Die Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen diesen AGB zugrunde liegenden Rechtsbeziehungen bekannt gewordenen Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse sowie alle bekannt gewordenen sonstigen geschäftlichen bzw. betriebsinternen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Die jeweilige Schweigepflicht besteht auch über Beendigung der Zusammenarbeit und damit der diesen AGB zugrunde liegenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien fort.

§ 15 Nebenabreden
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unzulässig sein, wird die Geltung der AGB im Übrigen nicht berührt; das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. Im Falle einer unwirksamen oder unzulässigen oder nicht existenten Bestimmung gelten die Bestimmungen, die dem mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 17 Anwendbares Recht
Zwischen den Parteien gilt deutsches Recht als vereinbart. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden ausdrücklich keine Anwendung.

§ 18 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs gilt zwischen den Parteien Viersen als vereinbart.

Viersen, den 28.09.2015